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Die neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
Am 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen in Kraft getreten. Nun gibt es neben der „klassischen“ GmbH auch eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Sie kann mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden. Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Die „klassische“ GmbH hat nun eine „kleine Schwester“: die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, kurz: UG (haftungsbeschränkt). Sie ist für Gründerinnen und Gründer kleiner Unternehmen geeignet. Dazu gehören vor allem Dienstleister, die ihre Haftung beschränken möchten und deren Unternehmen am Anfang mit wenig Kapital auskommt. Die UG (haftungsbeschränkt) ist übrigens keine eigene Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH. Für sie gilt also auch das strenge GmbH-Gesetz.
Das Besondere ist: Es braucht nur mindestens einen Euro, um eine Unternehmergesellschaft zu gründen. Theoretisch. Denn praktisch sollte sich die Höhe des Stammkapitals am konkreten Bedarf des Unternehmens orientieren. Schon allein deswegen, um die Gefahr einer Insolvenz zu vermeiden. Auch für Laien liegt auf der Hand, dass man mit nur einem Euro Kapital kein Bauunternehmen gründen und betreiben kann.
Das Stammkapital für die UG muss in bar und in voller Höhe aufgebracht werden, und zwar vor der Anmeldung beim Handelsregister. Sacheinlagen als Ersatz für Geld, wie z.B. Autos oder Immobilien, wie das bei einer GmbH-Gründung erlaubt ist, sind hier ausgeschlossen.
Eine weitere Besonderheit der UG ist die Pflicht, Rücklagen zu bilden. Auch wer nur mit einem Euro startet, muss das Stammkapital im Laufe der Zeit auf 25.000 Euro erhöhen. Dafür dürfen die Gewinne der Unternehmergesellschaft nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden. 25 Prozent des Gewinns müssen so lange in eine Rücklage fließen, bis die Summe von 25.000 Euro zusammen ist. Eine zeitliche Frist gibt es dafür nicht. Wenn die UG keine Gewinne erzielt, muss sie auch nichts in diese Rücklage einbezahlen.
Sind die 25.000 Euro Stammkapital erreicht, kann man die UG in eine „normale“ GmbH umfirmieren, wenn man will. Man kann auch die Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) beibehalten.
Wie sieht es mit der „Haftung“ bei der Unternehmergesellschaft aus? Wie gesagt: Sie ist eine Variante der GmbH. Darum gelten für sie die gleichen Haftungsregelungen wie für die GmbH. Das heißt: Gegenüber Gläubigern haftet die UG – in der Regel – nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften also für Verpflichtungen des Unternehmens nicht mit ihrem privaten Vermögen. Anders ist das bei persönlichen Krediten oder Bürgschaften. Hier erwarten Kreditgeber persönliche Sicherheiten.
Persönlich haftet man übrigens auch bei Verstößen gegen die strengen Regeln zum Umgang mit dem GmbH-Kapital. Oder bei der so genannten Durchgriffshaftung, wenn z.B. Gläubiger vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt wurden.
Sowohl die GmbH als auch die UG können mit einem Musterprotokoll gegründet werden. Vorausgesetzt, an der Gründung sind nicht mehr als drei Gesellschafter beteiligt und das Stammkapital wird ausschließlich in bar und nicht als Sacheinlage geleistet.
Dieses Musterprotokoll kombiniert Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Bestellung des Geschäftsführers. Die Gründung wird dadurch einfacher, schneller und kostengünstiger. Nichtsdestotrotz sollte man sich aber dennoch vorab beraten © BMWi, November 2008 lassen, ob ein Musterprotokoll oder doch eher ein individuell ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag für das Gründungsvorhaben das Richtige ist. Musterprotokolle - eines für Ein-Personen-Gründungen, ein weiteres für Mehr-Personen-Gründungen - stehen als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung.
Übrigens, ganz gleich ob Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag: Beide müssen notariell beurkundet und dann beim Handelsregister eingereicht werden.
Quelle und weitere Informationen zur haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft und zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen finden Sie im BMWi-Existenzgründungsportal www.existenzgruender.de