Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Experten-Portals von Büro-Excellence für Präsentationen und Einbindung von Content, sowie für Beratungen und Bürodienstleistungen
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Vorbemerkung
Büro Excellence bietet qualifizierten Wissenstransfer und schafft mehr Transparenz in wirtschaftsrelevanten Beratungsmärkten. Das Ziel von Büro Excellence ist es, eine effiziente Plattform zu bieten, auf der Wissens- und Beratungssuchende fundiertes Spezialwissen und Beratungs-know-how schnell finden und effizient nutzen können.
Zu jedem gesuchten Spezialisierungsbegriff sollen nicht nur die entsprechenden Experten sowie deren berufliches Umfeld präsentiert werden, sondern auch Veröffentlichungen, Fachartikel, Veranstaltungsbeiträge, Vorträge oder Interviews zu diesem Spezialgebiet zugänglich gemacht werden. In den Büro Excellence-Medien findet sich das Spezialwissen qualifizierter Wissensträger aus der praktizierenden Wirtschaft.
Büro Excellence bietet auch qualifizierte Leistungen im Rahmen von Beratungen und Bürodienstleistungen an.

Es gelten folgende Geschäftsbedingungen:

A. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich
1.1. Teil A, B und E der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Präsentation von Experten und Anbietern (nachfolgend „Auftraggeber“ bezeichnet), für alle Druckschriften und Kommunikationsmittel der Büro Excellence, Lohstraße 46, 91719 Heidenheim (nachfolgend Auftragnehmer bezeichnet), sowie für die vom Auftragnehmer betriebene Internetpräsenz Expertenportal und auch für vom Auftragnehmer organisierte Veranstaltungen zum Zwecke der Verbreitung. Sie gelten sinngemäß auch für Aufträge über Fremdbeilagen oder sonstige Werbeformen, die zur Veröffentlichung oder Verbreitung geeignet sind.
1.2. Teil A, C und E der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Veröffentlichungen von Inhalten, Publikationen, Fachartikeln, Veranstaltungsbeiträgen, Vorträgen oder Interviews (nachfolgend insgesamt als „Veröffentlichungen“ bezeichnet), für alle Druckschriften und Kommunikationsmittel des Auftragnehmers, sowie für die vom Auftragnehmer betriebene Internetpräsenz, Expertenportal und auch für vom Auftragnehmer organisierte Veranstaltungen zum Zwecke der Verbreitung. Sie gelten sinngemäß auch für Aufträge über Fremdbeilagen oder sonstigen Werbeformen, die zur Veröffentlichung oder Verbreitung geeignet sind.
1.3. Teil D und E der allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Auftraggeber und Büro-Excellence (nachfolgend „Auftragnehmer“ bezeichnet), soweit sich diese auf Beratungsleistungen, sowie auf Leistungen im Rahmen von Büroorganisation und Bürodienstleistungen beziehen.
1.4. Für die Verträge, die im Hinblick auf die unter 1.1. oder 1.2. oder 1.3 genannten Leistungen zustandekommen, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Büro Excellence stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese vorliegenden Bedingungen werden allen Folgegeschäften - auch solchen, die mündlich oder telefonisch abgeschlossen werden - zugrundegelegt.

§ 2 Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation von Experten und Anbietern und die Veröffentlichung von Inhalten, Veranstaltungen und Publikationen erfolgt teilweise entgeltlich. Die Entgeltlichkeit der Leistung und die derzeit geltenden Preise sind aus dem aktuellen Aufnahme- und Buchungsbogen zu entnehmen, der zum Zwecke des Vertragsschlusses übersandt wird.
2.2. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
2.3. Der Vertrag kommt zustande, wenn a) eine schriftliche Bestätigung von Büro Excellence erfolgt oder die gewünschten Inhalte eingestellt werden und b) die Buchung nicht innerhalb von 14 Tagen vom Kunden schriftlich widerrufen wird. Entscheidend ist der Eingang des schriftlichen Widerrufs bei Büro Excellence gerechnet ab dem Tag der Auftragserteilung.
2.4. Die Schriftform wird auch durch Zusendung eines E-Mails oder eines Faxes gewahrt.
2.5. Bei einer später als 14 Tage nach Buchung erfolgten Stornierung (2.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 % des Auftragswertes berechnet.  

§ 3 Ort der Veröffentlichung
3.1. Die Inhalte (Veröffentlichungen) werden auf der Internetseite von Büro-Excellence unter www.buero-excellence.de, www.bex-on.de bzw. www.experten100.de eingestellt.
3.2. Büro Excellence ist darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Inhalte auch anderweitig zu verbreiten. Sie ist außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Inhalte auch in jedem von ihr frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen. Auch in diesen Fällen kommen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend zur Anwendung. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von Büro Excellence, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.  

§ 4 Beginn und Dauer der Veröffentlichung
4.1. Büro Excellence kündigt den Auftraggebern eine Zeitspanne an, innerhalb derer die Eintragung erfolgen soll. Büro Excellence bemüht sich, die Eintragung innerhalb der genannten Zeitspanne vorzunehmen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Übersendung einwandfreier, geeigneter Materialien zur Veröffentlichung. Verzögerungen, die infolge des Inhaltes des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Materials entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind nicht durch Büro Excellence zu vertreten und verlängern die angegebene Zeitspanne.
4.2. Die Dauer der Veröffentlichung (Laufzeit) beträgt normalerweise mindestens ein Jahr im Experten- und Wissensportal Büro Excellence ab dem Eintragungszeitpunkt. Nach einem Jahr verlängert sich die Eintragung automatisch um ein weiteres Jahr. Sollte der Auftraggeber keine Verlängerung wünschen, so kann er dies ohne Einhaltung von Kündigungsfristen Büro Excellence jederzeit bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich mitteilen.
4.3. Ein Haftungsanspruch gegen Büro Excellence aufgrund der Tatsache, dass der Eintrag später als in der oben genannten Zeitspanne erfolgt, besteht nicht.

§ 5 Änderung des Textes
5.1. Büro Excellence ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an den durch sie verbreitete Inhalte während des Veröffentlichungszeitraumes vorzunehmen, sofern ihr dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, die die Identität des veröffentlichten Inhaltes betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr der ursprüngliche, sondern ein neuer Inhalt verbreitet wird.
5.2. Änderungen, die mit geringem Aufwand durch Büro Excellence zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so wird Büro Excellence hierüber den Auftraggeber unterrichten und gegen Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten die gewünschte Änderung des veröffentlichten Inhalts erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgte Bestätigung des Auftraggebers zugegangen ist.
5.3. Büro Excellence hat außerdem das Recht, Einträge aus Gründen der Recherchefreundlichkeit bzw. der Suchsystematik zu verändern.  

§ 6 Ablehnungsbefugnis
6.1. Büro Excellence behält sich vor, unsachliche, nicht den Qualifikationskriterien entsprechende Einträge bzw. Präsentationen abzulehnen. Die Ablehnung kann insbesondere wegen ihres Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für Büro Excellence aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
6.2. Büro Excellence ist berechtigt, Inhalte ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.  

§ 7 Rechnung, Zahlung
7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt vor der Veröffentlichung der Eintragung im Experten-Portal von Büro Excellence, bex-on.de, buero-excellence.de bzw. experten100.de. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.  

§ 8 Einstellung von kostenpflichtigen Beiträgen, Veröffentlichungen
8.1 Werden kostenpflichtige Contents in das Experten- und Wissensportal eingestellt, dann kann sich Büro Excellence zur Auftragsabwicklung eines externen Inkassounternehmens (Micropayment-Anbieters) bedienen. Die Abrechnung kostenpflichtiger Inhalte erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung. Die oben genannten Haftungsausschlüsse gelten auch für kostenpflichtige Inhalte ebenso wie die genannten Freistellungen von Verletzungen der Rechte Dritter.  

§ 9 Haftungsausschluss
9.1 Büro Excellence ist im Sinne von §7 des Telemediengesetzes nicht verpflichtet, die Inhalte von übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Bereit gestellte Hyperlinks dienen lediglich einer Zugangsvermittlung. Büro Excellence übernimmt keinerlei Verantwortung für deren Inhalte und erklärt ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Verlinkung keinerlei illegale Inhalte zu erkennen waren. Für Schäden, die bei der Nutzung der angebotenen Seiten entstehen, ist ausschließlich der Anbieter dieser Seiten verantwortlich und haftbar. Haftungsausschluss und Nutzungsbedingungen der Büro Excellence bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten.
9.2. Büro Excellence gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Inhalte. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
9.3. Ein Fehler in der Darstellung der Inhalte liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird,
-durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder- hardware (z. B. Browser) oder
-durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
-durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder
-durch unvollständige und/oder aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern)     kommerzieller und nichtkommerzieller Provider und Online-Dienste oder
-durch einen Ausfall des Web-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
9.4. In den in Absatz 3 bezeichneten Fällen hat jedoch der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Inhalte und die Dauer des Ausfalls.
9.5. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Ausgeschlossen sind auch Schadensersatzforderungen aus fehlerhaften Inhalten der vertriebenen Publikationen (Veröffentlichungen), soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Im Übrigen ist eine Haftung auf Schadensersatz, insbesondere wegen Schlechtleistung oder unerlaubte Handlung auf die Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf, beschränkt. Werden Kardinalpflichten fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf die Höhe der gezahlten Leistungspakete begrenzt. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für grobfahrlässiges und leichtfertiges Verhalten bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch im Falle des Vorsatzes auf die Höhe der gezahlten Leistungspakete begrenzt.  

§ 10 Mängelrügen
10.1. Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen.
10.2. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber den Inhalt unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit der Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt der Inhalt als mangelfrei genehmigt.  

§ 11 Datenschutz
11.1 Der Auftraggeber wird gemäß Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Büro Excellence die zur Verfügung gestellten Auftraggeberdaten in maschinenlesbarer Form speichert und für die Aufgaben, die sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergeben, maschinell verarbeitet und veröffentlicht.

§ 12 Keine rechtliche bzw. steuerliche Beratung
12.1 Die bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen und generellen Darstellung und begründen daher keine Hilfeleistung in Steuersachen, in Rechtssachen oder anderen beruflichen oder geschäftlichen Beziehungen. Insbesondere werden weder entgeltlich noch unentgeltlich auf Anfrage konkrete steuerliche und rechtliche Sachverhalte erörtert. Ferner werden hier keine steuerlichen Empfehlungen oder Beratungen in einer steuerlichen Einzelsache abgegeben. Dieses Internetangebot dient als allgemeine Kommunikations- und Informationsplattform und tritt damit nicht in Wettbewerb zu Personen und Vereinigungen, die unbeschränkt oder beschränkt zur Hilfeleistung in Steuer- und Rechtssachen berechtigt sind. Für Schäden die aus unrichtigen Beiträgen entstehen, haftet Büro Excellence nicht.  

B. Präsentation von Experten und Anbietern

§ 13 Inhalt der Präsentation der Experten und Anbieter
13.1. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Büro Excellencei st nicht verpflichtet, das Material (Veröffentlichungen) auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritten hin zu überprüfen.
13.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Büro Excellence von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Auftrages gegen Büro Excellence erwachsen.
13.3. Der Auftraggeber bestätigt Büro Excellence ausdrücklich, dass jegliche zur Ausführung des Auftrages überlassenen Dokumente, Beiträge, Publikationen, Texte, Grafiken, Bilder oder sonstige Materialien frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.  

C. Veröffentlichungsaufträge von Inhalten, Veranstaltungen, Publikationen

§ 14 Einstellen der Veröffentlichungen von Inhalten, Veranstaltungen und Publikationen
14.1. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Veröffentlichung der Inhalte zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Büro Excellence ist nicht verpflichtet, die Veröffentlichungen auf Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Büro-Excellence von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Aufführung des Anzeigenauftrages gegen sie erwachsen. Der Kunde bestätigt Büro Excellence ausdrücklich, dass jegliche zur Ausführung des Auftrages überlassenen Dokumente, Beiträge, Publikationen, Texte, Grafiken, Bilder oder sonstige Materialien frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Rechts verstoßen.
14.2. Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung der Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist. Er stellt daher den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter, die gegenüber ihm aus jeglichen Rechtsgrund (namentlich wegen Persönlichkeitsverletzung, unlauteren Wettbewerbs, Verletzung von Urheber-, Marken- oder Schutzrechten etc.) geltend gemacht werden frei und verpflichtet sich, etwaige dem Auftragnehmer entstehende Kosten zu tragen.  

§ 15 Urheberrecht
15.1. Alle Inhalte der Büro-Excellence-Medien sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit eine vollständige oder teilweise Wiedergabe in der Öffentlichkeit, sowie eine kommerzielle Nutzung der Inhalte untersagt. Das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und zur Ausstellung steht Büro-Excellence zu.
15.2. Wer Büro Excellence einen Beitrag zur Veröffentlichung im Rahmen der Büro-Excellence-Medien überlässt, ist sich bewusst, dass Büro Excellence veröffentlichte Beiträge innerhalb des Experten- und Wissensportal der Büro Excellence verwertet. Er räumt Büro Excellence zu diesem Zweck stillschweigend ein einfaches und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eine Nutzung im Rahmen des Internet-Angebotes “Büro Excellence“ ein und versichert, dass er Inhaber aller erforderlichen Rechte der eingestellten bzw. Büro-Excellence überlassenen Beiträge ist bzw. sich die notwendigen Rechte vom Inhaber der Rechte zuvor hat einräumen lassen.

D. Beratungsaufträge und Bürodienstleistungen

§ 16. Umfang des Auftrages/Stellvertretung
16.1 Gegenstand des Auftrages ist, die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, oder vereinbarte Leistungen im Rahmen des Gewerbebetriebes, nicht – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag erstreckt sich nicht auf Fragen der rechtlichen Gestaltung oder Zulässigkeit. Das gleiche gilt, soweit es nicht Auftragsgegenstand ist, für Fragen, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können.
16.2 Übernimmt Büro Excellence die Leistung, so ist sie berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung des Dritten ausschließlich durch Büro Excellence selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
16.3 Büro Excellence führt alle Arbeiten stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers durch.
Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden ohne ausdrücklichen Auftrag nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann sich Büro Excellence nach eigenem Ermessen zur Auftragsdurchführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.

§ 17. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/ Vollständigkeitserklärung
17.1 DerAuftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz, ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
17.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Büro Excellence auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Büro Excellence bekannt werden.
17.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von Büro Excellence über diese informiert wird.
17.4 Kommt der Auftraggeber diesen Obliegenheiten nicht nach, so kann Büro Excellence ihm nach Ankündigung die entstehenden Kosten gesondert in Rechnung stellen.  

§ 18 Sicherung der Unabhängigkeit
18.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
18.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der Büro Excellence zu verhindern. Dazu gehören insbesondere:
-Der Verzicht auf die Einstellung oder sonstige Beschäftigung (Auftrag auf eigene Rechnung) von Mitarbeitern der Büro Excellence, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig waren oder im Zusammenhang damit bekannt geworden sind. Dieses Beschäftigungsverbot gilt zwölf Monate über den Abschluss des Auftrags hinaus. Bei Nichteinhaltung beträgt der Schadensersatz mindestens ein Jahresgehalt des Mitarbeiters.
-Die Nichtweitergabe von Berichten, Plänen, Gutachten, Geschäftsinterne etc. an Dritte.
-Frühzeitige gegenseitige Information über Umstände, die die rechtzeitige oder ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu behindern drohen.    

§ 19. Berichterstattung/ Berichtspflicht
19.1 Büro Excellence verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch über die beauftragter Dritter- dem Arbeitsfortschritt entsprechend – dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
19.2 Büro Excellence ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Büro-Excellence ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.  

§ 20. Schutz des geistigen Eigentums
20.1 Die Urheberrechte an den von Büro Excellence und seinen Mitarbeitern sowie beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben bei Büro Excellence. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrücklicher Zustimmung von Büro Excellence zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Büro Excellence - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
20.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Büro Excellence zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.  

§ 21. Honorierung/ Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
21.1 Das Entgelt für die Dienste der Büro Excellence wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet oder als Festpreis schriftlich im Vertrag bzw. Angebot vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart, hat Büro Excellence neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen, Spesen und Reisekosten sowie der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Einzelheiten der Zahlung werden im Angebot/Vertrag geregelt.
21.2 Büro Excellence ist berechtigt, dem Fortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechend Akonti zu verlangen. Alle Forderungen werden sofort nach Rechnungserstellung fällig und sind ohne Abzug zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird allen Preisangaben hinzugerechnet und wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
21.3 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Büro Excellence von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
21.4 Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Büro Excellence auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig gestellten Forderungen zulässig.
21.5 Der Dienstvertrag gilt als durchgeführt und beendet, wenn die vereinbarten Beratertage der Büro-Excellence abgeleistet wurden. Ferner gilt der Auftrag als beendet, wenn die – vertraglich vereinbarten – schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben wurden. Sollte ausnahmsweise ein Werkvertrag vereinbart sein, so wird es dem Auftraggeber mitgeteilt, wenn die vertragliche Leistung vollständig erbracht ist.
21.6 Die Leistungen der Büro Excellence sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlung erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen oder Empfehlungen umgesetzt werden.
21.7 Ist die Leistung eines Werkvertrages mit einem von der Büro Excellence zu vertretenden Mangel behaftet, wird Büro Excellence etwaige von ihr zu vertretende Mängel beseitigen, sofern ihr das mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
21.8 Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb sechs Monaten nach Leistungserbringung. Konnte eine Nachbesserung des Werkes nicht durchgeführt werden, kann der Auftraggeber auch die Herabsetzung der Honorierung oder Wandlung verlangen.  

§ 22. Haftung
22.1 Büro Excellence haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
22.2 Dies gilt auch gegenüber Dritten. Die Haftung ist begrenzt auf eine Höhe von EUR 50.000,00 pro Auftrag/Vertrag. Will der Auftraggeber eine darüber hinausgehende Haftung vereinbaren, so ist Büro Excellence hierzu grundsätzlich bereit. Die dafür entstehenden Kosten (Versicherungen) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.
22.3 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Büro Excellence verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Arbeiten.  

§ 23. Bindefrist des Angebotes/ Vertragsdauer/ Kündigung
23.1 Büro Excellence hält sich an ihr Angebot drei Monate gebunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
23.2 Der Dienstvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch vorher schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern.
In diesem Fall regelt sich die Vergütung wie folgt:
Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste der Büro Excellence ist die volle Vergütung zu zahlen; für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als Büro Excellence dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.
23.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  

 E. Schlussbestimmungen

§ 24 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
24.1 Büro Excellence behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Alle Leistungsanbieter und registrierten Nutzer werden über die geplanten Änderungen rechtzeitig informiert. Innerhalb von vier Wochen nach der Zusendung der Mitteilung über etwaige Änderungen, kann diesen widersprochen werden. Falls keine Meinungsäußerung innerhalb dieses Zeitraumes erfolgt, wird dies als Zustimmung gewertet. Widerspricht ein Leistungsanbieter oder Nutzer der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann Büro Excellence das bestehende Vertragsverhältnis unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche mit sofortiger Wirkung beenden und sämtliche gespeicherte Daten des Auftraggebers löschen.  

§ 25 Schriftform
25.1 Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen, die nicht durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasst sind, bedürfen der Schriftform.  

§ 26 Salvatorische Klausel
26.1 Sollten einzelne Bestimmungen nicht wirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie diesen Punkt beachtet hätten.  

§ 27 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
27.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weißenburg/Bayern. Es gilt das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.  

Stand Oktober 2009

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